Sponsoring-Rechnung

In diesem Beitrag beantworte ich folgende Fragen:

  • Kann ich statt einer Rechnung auch eine Spendenquittung ausstellen?
  • Darf ich als Privatperson eine Sponsoring-Rechnung ausstellen?
  • Wie stelle ich als gewerbliches Unternehmen eine Sponsoring-Rechnung?
  • Wie stelle ich als gemeinnütziger Verein eine Sponsoring-Rechnung?
  • Welchen Umsatzsteuersatz berechne ich dem Sponsor?
Habt ihr einen Sponsoring-Vertrag abgeschlossen, müsst ihr dem Sponsor für eure Sponsoring-Leistung irgendwann eine Rechnung stellen. Verschiedene Sponsoring-Nehmer überraschen mich in diesem Zusammenhang regelmäßig mit der Frage, wie eine Rechnung zu stellen ist oder gar eine Spendenquittung ausgestellt werden kann. Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen behandle ich das Thema Rechnungsstellung beim Sponsoring im folgenden Beitrag.

Spende oder Sponsoring?

Im Zusammenhang mit der Stellung einer Sponsoring-Rechnung wird mir von meinen Kunden immer wieder folgende Frage gestellt:

Mein Sponsor verlangt eine Sponsoring-Rechnung. Muss ich eine Sponsoring-Rechnung ausstellen? Wie erstelle ich eine Sponsoring-Rechnung? Oder reicht eine Spendenquittung?

Zunächst einmal: Wer den Unterschied zwischen Spende und Sponsoring nicht kennt, der sollte sich ganz schnell schlau machen. Spenden und Sponsoring sind zwar beides Förderungsmöglichkeiten und Einnahmequellen für Vereine, werden steuerrechtlich aber vollkommen unterschiedlich behandelt. Vereine, die den Unterschied nicht kennen, begeben sich steuerrechtlich auf dünnes Eis und gefährden unter Umständen ihre Gemeinnützigkeit. Lest in diesem Fall unbedingt meinen Beitrag Unterscheidung von Mäzen, Spender und Sponsor.

Sponsoring-Rechnung schreiben

Zurück zur Eingangsfrage, die viele Gesponserte beschäftigt: Wie schreibe ich eine korrekte Sponsoring-Rechnung?

Abgesehen von den technischen Hilfsmitteln zur Erstellung einer Sponsoring-Rechnung müssen wir festlegen wer die Rechnung erstellt. Hierbei unterscheiden wir

  • Privatpersonen
  • Gewerbetreibende
  • gemeinnützige Vereine

Privatpersonen

Im deutschen Steuerrecht dürfen Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen Privatrechnungen ausstellen[1]https://www.arbeitstipps.de/rechnung-schreiben-als-privatperson-das-gibt-es-zu-beachten.html, wenn sie privat Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Allerdings gilt dies nur, wenn Leistungen nicht regelmäßig erbracht werden. Was „regelmäßig“ bedeutet liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes.

Es ist wahrscheinlich, dass das Finanzamt regelmäßige Sponsoring-Einnahmen als selbstständige, gewerbliche Einnahme mit dem Ziel der Gewinnerzielung einstuft. Dies bestätigt ein Urteil des Bundesfinanzhofes[2]http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2018&nr=25785&linked=urt. Darin wurden die Werbeeinnahmen eines Sportlers als selbstständige, gewerbliche Einkünfte eingestuft und der Sportler zur Zahlung von Einkommens- und Gewerbeteuer verurteilt. Als Gewerbetreibender ist er außerdem umsatzsteuerpflichtig.

Meldet als Einzelperson ein Gewerbe an, wenn ihr regelmäßige Sponsoring-Einnahmen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen habt! Das vermeidet Probleme mit den Finanzbehörden im Vorfeld.

Wenn ihr als Einzelperson regelmäßige Sponsoring- oder Werbeeinnahmen habt, dann müsst ihr eine gewerbliche Sponsoring-Rechnung stellen. Das Ausstellen einer gewerblichen Rechnung ist bei guter Vorbereitung aber kein Problem. Allerdings müsst ihr im Vorfeld folgende Dinge erledigen:

  1. Gewerbe anmelden
  2. Buchhaltung organisieren

Gewerbeanmeldung

Als gesponserte Einzelperson müsst ihr zunächst ein Gewerbe anmelden. Jedermann hat die Freiheit hat sich gewerblich zu betätigen und eine Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt. Sie kostet einmalig etwa 20 Euro. Alle erforderlichen Informationen zur Gewerbeanmeldung findet ihr im Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Mit der Anmeldung des Gewerbes seid ihr automatisch Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer und müsst Beiträge bezahlen. Von diesen könnt ihr euch nach § 3 Absatz 3 Satz 4 des IHK-Gesetzes[3]http://www.frankfurt-main.ihk.de/cgi-bin/sitestat?t=/imperia/md/content/pdf/wir_ueber_uns/IHK-Gesetz.pdf befreien lassen.

Durch die Anmeldung eines Gewerbes habt ihr nicht nur die Möglichkeit gewerbliche Einnahmen zu generieren, sondern auch anfallende Kosten geltend zu machen. Dazu muss euer Gewerbe folgende Merkmale[4]https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe aufweisen:

  • nach außen gerichtete Tätigkeit
  • selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
  • planmäßig auf Dauer angelegt
  • Gewinnerzielungsabsicht und
  • keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit.

Buchhaltung

Mit der Gewerbeanmeldung müsst ihr euch an alle Vorgaben des Gesetzgebers zum Gewerbebetrieb halten. Dazu gehört eine ordentliche Buchhaltung, die ihr zu Beginn leicht in Eigenregie erledigen könnt. Das ist kostengünstiger als jemanden zu beauftragen und dank moderner Buchhaltungs-Software heutzutage ein Kinderspiel. Nach einer kurzen Einführung seid ihr in der Lage Buchungen zu erfassen, Sponsoring-Angebote und Sponsoring-Rechnungen zu erstellen und diese abzurechnen. Ich persönlich nutze hierfür die Buchhaltungs-Software Lexoffice und bin damit in der Vergangenheit sehr gut gefahren.

Wer seine Buchhaltung von Beginn an sauber strukturiert, der hat später leichter bei der Steuererklärung. Moderne Buchhaltungssoftware bereitet eure Buchhaltungs-Daten so auf, dass euch die Erstellung der Steuererklärung leicht von der Hand geht. Wer seine Steuererklärung einem Steuerberater überlassen möchte, der gibt diesem elektronischen Zugriff auf die Buchhaltungsdaten und stellt ihm alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung. Der Steuerberater erledigt den Rest.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende (Betreiber einer Sportstätte, Eventveranstalter,….) stellen beim Erhalt von Sponsoring-Leistungen eine ganz normale Rechnungen aus. Hierbei berechnen Sie dem Sponsor in Deutschland den Regelsteuersatz (derzeit 19%).

Kleinunternehmer dürfen auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Als Kleinunternehmer gilt wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro gemacht hat UND im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Übersteigt der Vorjahresumsatz 17.500 Euro, berechnen wir im laufenden Jahr auf allen Sponsoring-Rechnungen den Regelsteuersatz (in Deutschland aktuell 19%).

Gemeinnütziger Verein

Für gemeinnützige Vereine ist die Rechnungsstellung beim Sponsoring am kompliziertesten. Sie müssen folgende Fragen beantwortet, bevor sie eine Sponsoring-Rechnung stellen:

  • Wendet der Verein die Kleinunternehmer-Regelung an?
  • Welche Umsatzsteuer wird dem Sponsor (in Deutschland) berechnet?
    • 0% Umsatzsteuer
    • 7% Umsatzsteuer (ermäßigte Steuersatz)
    • 19% Umsatzsteuer (Regelsteuersatz)

Kleinunternehmer-Regelung

Auch bei Vereinen kann die Kleinunternehmer-Regelung Anwendung finden. Sie gilt, wenn ein Verein im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro gemacht hat UND im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt.

In diesem Fall weist der Verein auf der Sponsoring-Rechnung 0% Umsatzsteuer aus.

Sponsoring-Rechnung Verein

Dem Sponsor wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der Verein unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt. Wird die Kleinunternehmer-Regelung nicht auf den Verein angewendet, muss dieser bei Sponsoring-Rechnungen Umsatzsteuer berechnen. Wie hoch die Umsatzsteuer sein muss hängt davon ab, ob ein Leistungstausch stattfindet. Wir unterscheiden hierbei zwischen aktivem Sponsoring und passivem Sponsoring.

  1. Findet ein Leistungstausch statt (passives oder aktives Sponsoring)?
  2. Welchem Zweck dient das Sponsoring?
    • Ideeller Bereich?
    • Zweckbetrieb?
    • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Passives Sponsoring

Beim passiven Sponsoring findet kein Leistungstausch statt. Dies ist der Fall, wenn, wenn…

[…] der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen […]

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/513813/

In diesem Fall handelt es sich um passives Sponsoring ohne Leistungstausch. Auf der Sponsoring-Rechnung werden 0% Umsatzsteuer ausgewiesen.

Achtung! Wenn der Verein dem Sponsor das Recht einräumt seine Unterstützung im Rahmen der eigenen Werbung zu nutzen wird aus dem passiven Sponsoring ein aktives Sponsoring. In diesem Fall findet ein Leistungstausch statt und das Sponsoring wird unter Umständen umsatzsteuerpflichtig.

Aktives Sponsoring

Beim aktiven Sponsoring ist für die Berechnung der Umsatzsteuer entscheidend wie der Leistungstausch stattfindet. Dies hängt vom Verhalten des gemeinnützigen Vereins in Bezug auf das Sponsoring ab. Hier unterscheiden wir zwei folgende Fälle.

hängt die höhe der zu berechnenden Umsatzsteuer vom Verhalten eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des Sponsorings ab. Gewährt der Verein dem Sponsor lediglich das Recht den Verein im Rahmen seiner eigenen Kommunikationsmaßnahmen Wirbt der Verhält sich der Verein werblich passivbeim Sponsoring statt. erfolgt der Leistungstausch aus Sicht des Vereins entweder im Rahmen des Zweckbetriebs oder im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Findet das Sponsoring im Rahmen des Zweckbetriebes statt, werden mit in Sponsoring-Rechnung 7% Umsatzsteuer fällig. oder 19% Umsatzsteuer berechnet. Wir unterscheiden folgende Fälle:

Verhalten des gemeinnützigen VereinsVerhalten des VereinsZuordnung beim VereinUmsatzsteuer auf Sponsoring-Rechnung
Der Verein räumt diesem lediglich das Recht zur Nutzung des Vereins im Rahmen eigener Kommunikationsmaßnahmen ein.passivZweckbetrieb7% (ermäßigter Steuersatz)
Verein wirbt für den Sponsor durch eigene Kommunikationsmaßnahmen (Trikotwerbung, Bandenwerbung, Durchsagen,....)aktivWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb19% (Regelsteuersatz)

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References

References
1 https://www.arbeitstipps.de/rechnung-schreiben-als-privatperson-das-gibt-es-zu-beachten.html
2 http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2018&nr=25785&linked=urt
3 http://www.frankfurt-main.ihk.de/cgi-bin/sitestat?t=/imperia/md/content/pdf/wir_ueber_uns/IHK-Gesetz.pdf
4 https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
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