Vereins-Spende – Was Unternehmen und Vereine beachten müssen

In diesem Beitrag beantworte ich folgende Fragen:
  • Was müssen Unternehmen und Vereine bei einer Vereins-Spende beachten?
  • Was bedeutet Freiwilligkeit im Zusammenhang mit einer Vereins-Spende?
  • Was bedeutet Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit einer Verein-Spende?
Spenden von Unternehmen an Vereine sind gerne gesehen. Der Verein hat keinen großen Aufwand und der jeweilige Spender hat (meistens) ein gutes Gefühl etwas für den Verein seiner Wahl getan zu haben. Der Spaß hat aber schnell ein Loch wenn das Finanzamt auf den Plan tritt. Daher werde ich euch heute einmal näher darauf eingehen was Unternehmen und Vereine beim Thema "Spende" beachten sollten.

Vereins-Spende und Steuern

Ein Verein muss eine Spende in der Regel nicht versteuern. Allerdings kann ein Spender (z.B. ein Unternehmer) die Vereins-Spende beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Dies ist allerdings an einige Voraussetzungen Freiwilligkeit und Gemeinnützigkeit. Im weiteren Verlauf gehe ich näher auf diese Begriffe ein.

Freiwilligkeit

Eine Vereins-Spende muss immer freiwillig und ohne Gegenleistung erbracht werden. In diesem Zusammenhang ist es für Unternehmen extrem wichtig sich im Vorfeld einer Spende mit den Begrifflichkeiten Spende und Sponsoring auseinander zu setzen. Denn: Spende und Sponsoring sind unterschiedliche Begriffe und ein Verein darf im Gegenzug zu einer Spende (eigentlich) keine Gegenleistung erbringen

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Sobald der Verein eine Gegenleistung erbringt handelt es sich nicht mehr um eine Vereins-Spende und die erbrachte Leistung unterliegt sowohl beim Verein, als auch beim Spender der Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sprich: Unternehmen und ggf. der Verein müssen die „Spende“ versteuern. Dies gilt sowohl für Geld-, aber auch für Sach- oder Dienstleistungen.

Beispiele:

  1. Unternehmen X überweist 1.000€ an Verein Y und erhält dafür keine Gegenleistung. Der Verein kauft davon Trikots für eine Jugendmannschaft. Hierbei handelt es sich um eine Vereins-Spende. Der Verein muss die Spende nicht versteuern und das Unternehmen kann sie steuerlich geltend machen.
  2. Unternehmen X überweist 1.000€ an Verein Y. Verein Y kauft von dem Geld Trikots und bringt darauf das Unternehmenslogo von Unternehmen X auf. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vereins-Spende, sondern um Sponsoring, da eine Gegenleistung erbracht wird. Die 1.000€ muss der Verein dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen und versteuern.

Die Ausnahmen

Soweit, so gut. Eigentlich wäre nun alles geklärt. Keine Gegenleistung = Vereins-Spende, Gegenleistung = keine Vereins-Spende. Allerdings gibt es überall wo das Finanzamt im Spiel ist irgendwelche Besonderheiten und Ausnahmen, die das Thema dann wieder kompliziert machen.

Verein: Es ist einem Verein gestattet auf das Engagement des Spenders unter Verwendung von Namen und Logo auf die Unterstützung hinweisen. Dies darf allerdings nur ohne „besondere Hervorhebung“ geschehen. Sobald der Spender „besonders hervorgehoben“ wird ist es schon keine Spende mehr und muss steuerlich dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Was eine „besondere Hervorhebung“ ist dürfte im Ermessensspielraum des jeweiligen Finanzbeamten liegen.

Spenden in Form eines Geschenkgutscheins für eine Tombola zum Beispiel, haben schon eine zu große Werbewirkung und sind daher nicht als Spenden zu behandeln. Und sobald keine Vereins-Spende mehr vorliegt, greift das Finanzamt beim Spender und ggf. beim Verein zu.

Unternehmen: Ein Verein kann einem Unternehmen gestatten auf die Vereins-Spende aufmerksam zu machen und den Vereinsnamen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen (also irgendwie doch Werbung zu machen *augenroll*). Dies nennt man dann Duldungsleistung. Für den Verein hat dies zwar keine steuerlichen Konsequenzen (obwohl ja doch eine Gegenleistung erbracht wird!) aber beim Spender wird eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7% fällig.

Zusammengefasst kann man also sagen:

  • Will ein Verein seinem Spender etwas Gutes tun und macht zu viel Rummel um eine Spende, dann gilt diese nicht mehr als Spende. Unternehmen und ggf. Verein müssen dann Steuern abführen.
  • Nutzt ein Unternehmen eine Spende dazu um Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, dann wird die Spende mit 7% besteuert. Redet man nicht darüber fällt keine Steuer an.

Letztendlich muss jeder selbst entscheiden was er mit dieser Information anfängt ;-).

Gemeinnützigkeit

Kommen wir zum nächsten nervenaufreibenden und wieder steuerrelevanten Punkt einer Vereins-Spende: Der Gemeinnützigkeit. Eine Vereins-Spende kann man nämlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn diese ausschließlich in einen „gemeinnützigen Zweck“ zugeführt wird. Nicht als gemeinnützig gelten bei einem Verein:

  1. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen alle Bereiche mit denen der Verein neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen versucht zusätzliche Einnahmen zu generieren (z.B. Verkauf von Speisen und Getränken, Vereinsfeste, selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte, etc.).Eine Metzgerei kann daher zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Vereinsfest keine Zuwendungen (z.B. Geld für die Miete von Bierbänken, Grillwürste, Bewirtungspersonal, etc.) als Spende steuerlich geltend machen, da dies nicht als gemeinnützig gilt.
  2. Vermögensverwaltung: Zur Vermögensverwaltung im Verein gehören Dinge wie Verpachtung von Immobilien (z.B. die Vereinsgaststätte), entgeltliche Übertragung zur Nutzung von Werbeflächen (z.B. Bandenwerbung), Vermietung von Plätzen, Räumen und Gebäuden, etc.Wird eine Spende also beispielsweise zur Renovierung der Vereinsgaststätte verwendet, dann kann man diese NICHT steuerlich geltend machen. Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme von der Ausnahme: Wenn der Spender bestimmt, dass die Spende zur Aufstockung des Vermögens dienen soll, dann kann man die Spende wieder steuerlich geltend machen.

Wenn ihr gerade wieder die Augen verdreht habt, dann hab ich jetzt noch etwas für euch:

Für Spenden, die im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten, Wohltätigkeitsveranstaltungen, etc. stehen dürfen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, da diese in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen. Wenn der Verein allerdings Dinge zu einem „angemessenen Preis“ verkauft und die Käufer den Betrag anschließend wieder an den Verein spendet kann die Spende wieder steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Wenn es um das Thema Spenden und Vereine geht, hilft es einen Steuerberater zu haben, der sich gut im Vereinssteuerrecht auskennt. Andernfalls solltet ihr euch in das Thema einlesen um mit euren Vereins-Spenden keine Fehler zu machen. Dies gilt sowohl für Vereine als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Literatur zum Thema findet ihr unter diesem Beitrag.

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